Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sait Güzel
Arkon Umzüge
Gerster Straße 66
04279 Leipzig
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https://www.arkon-umzuege.de/
§ 1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Zur Ausführung der vertraglichen Arbeiten ist der Möbelspediteur berechtigt, einen weiteren Frachtführer heranzuziehen.
§ 2 Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur erfüllt seine Verpflichtungen unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Besondere, bei Vertragsabschluss nicht absehbare Leistungen und Aufwendungen sind zusätzlich zu vergüten. Dies gilt ebenso, wenn der Absender den Leistungsumfang nach Vertragsschluss erweitert.
§ 3 Gültigkeit des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst dann gültig zustande, wenn beide Parteien diesen unterzeichnet haben. Als Unterschrift gilt hierbei auch eine ausdrückliche Bestätigung per E-Mail. Dennoch behält sich Arkon Umzüge das Recht vor, bei erheblichen Falschangaben zum Umzugsvolumen vom Vertrag zurückzutreten; eine Neuaushandlung ist in solchen Fällen selbstverständlich möglich.
§ 4 Kündigung des Vertrags
Tritt der Kunde vor der Durchführung von einem Umzugsauftrag zurück, wird der entgangene Gewinn wie folgt pauschaliert vereinbart:
- Erfolgt die Kündigung mehr als fünf Kalendertage vor dem geplanten Umzugstermin, werden 50 % der Auftragssumme fällig.
- Erfolgt die Kündigung fünf oder weniger Kalendertage vor dem geplanten Umzugstermin, werden 75 % der Auftragssumme fällig.
- Erfolgt die Kündigung einen Kalendertag oder kürzer vor dem geplanten Umzugstermin, wird die gesamte Auftragssumme fällig.
- Wird der Umzug am Tag der Ausführung storniert oder abgebrochen, ist ebenfalls die komplette Auftragssumme zu zahlen.
§ 5 Trinkgelder
Gegebene Trinkgelder können nicht mit der Rechnung des Möbelspediteurs verrechnet werden.
§ 6 Transportsicherung
Der Auftraggeber hat die Pflicht, bewegliche oder elektronische Bauteile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, Plattenspieler, TV-, Radio- und HiFi-Geräte sowie EDV-Anlagen) fachgerecht für den Transport zu sichern. Der Möbelspediteur ist nicht zur Überprüfung dieser fachgerechten Transportsicherung verpflichtet.
§ 7 Elektro- und Installationsarbeiten
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist das Personal des Möbelspediteurs nicht berechtigt, Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen.
§ 8 Umzugskartons
Nach Auftragserteilung werden Umzugskartons zu den jeweils gültigen Preisen an den Kunden veräußert. Die Anlieferung der Kartons erfolgt innerhalb von Leipzig kostenfrei. Bei einer späteren Abholung fällt eine Gebühr in Höhe von 30 Euro an, welche mit dem Rückkaufpreis der Kartons verrechnet wird.
§ 9 Missverständnisse
Die Gefahr von Missverständnissen bei nicht schriftlich erteilten Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers – sowie solchen, die an nicht zur Annahme bevollmächtigtes Personal des Möbelspediteurs gerichtet sind – hat der Spediteur nicht zu verantworten.
§ 10 Nachprüfung durch den Absender
Der Auftraggeber ist bei der Abholung des Umzugsgutes verpflichtet zu überprüfen, dass keine Gegenstände oder Einrichtungen irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen werden.
§ 11 Schadensanzeige
Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes erlöschen:
- wenn ein äußerlich erkennbarer Schaden dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung des Gutes schriftlich gemeldet wurde.
- wenn ein äußerlich nicht erkennbarer Schaden dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet wurde (§ 451 f HGB).
§ 12 Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Bei Transporten innerhalb Deutschlands ist der Rechnungsbetrag nach dem Beladen fällig und in bar oder durch gleichwertige Zahlungsmittel zu begleichen. Für Auslandstransporte gelten die gleichen Bestimmungen wie für Inlandstransporte. Die Abrechnung findet grundsätzlich in Euro statt. Sollte der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, ist der Möbelspediteur gemäß § 419 HGB berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder es nach Beförderungsbeginn auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
§ 13 Erstattung der Umzugskosten
Hat der Auftraggeber Anspruch auf die Erstattung von Umzugskosten durch Dritte (z. B. Jobcenter, Arbeitgeber, Hausverwaltung), so ist er verpflichtet, diese Stelle anzuweisen, die fällige Umzugsvergütung – abzüglich eventuell bereits geleisteter Anzahlungen – direkt an Arkon Umzüge auszuzahlen bzw. zu überweisen. Vor Umzugsbeginn muss zwingend ein Kostenübernahmeschein (Jobcenter, Arbeitsagentur, Sozialamt) oder eine schriftliche Auftragsbestätigung der Hausverwaltung vorliegen.
§ 14 Haftungshöchstbetrag
Die Haftung von Arkon Umzüge ist auf 620,00 € pro Kubikmeter Laderaum begrenzt. Der Absender hat die Möglichkeit, eine darüber hinausgehende Haftung zu vereinbaren. In einem solchen Fall schließt Arkon Umzüge eine separate Versicherung für den jeweiligen Umzug ab. Die dafür anfallenden Versicherungsprämien sind vom Absender zu tragen.
§ 15 Haftungsausschlüsse
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Verlust oder Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Die Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
- Unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender.
- Das Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender.
- Die Beförderung von Gütern in Behältern, die nicht vom Frachtführer verpackt wurden.
- Das Verladen oder Entladen von Gütern, deren Größe und Gewicht nicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle entsprechen, vorausgesetzt, der Frachtführer hat den Absender vorab auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen und der Absender hat dennoch auf der Ausführung bestanden.
- Die Beförderung von lebenden Tieren oder Pflanzen.
- Eine natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, aufgrund derer es besonders leicht Schäden erleidet, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, Verderb oder Auslaufen.
§ 16 Ladungsbedingungen
Alle Transportwege müssen für den Spediteur uneingeschränkt zugänglich sein und das Transportgut muss von zwei Personen handhabbar sein. Stellen die Mitarbeiter des Spediteurs oder dessen Erfüllungsgehilfen bei der Verladung fest, dass für den Transport Montagen am Transportgut erforderlich sind, die vom Auftraggeber vorab nicht im Auftrag angegeben wurden, werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von 25,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Person berechnet. Die Abrechnung erfolgt dabei je angefangene halbe Stunde.
§ 17 Lagervertrag
Für den Fall einer Einlagerung wird vereinbart, dass die eingelagerten Güter durch den Spediteur veräußert werden dürfen, sofern die Lagermiete für mehr als zwei Monate nicht beglichen wurde. Im Übrigen finden die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB) Anwendung, welche dem Auftraggeber auf Wunsch gerne ausgehändigt werden.
§ 18 Pfandrecht
Wegen sämtlicher aus dem Umzugsvertrag resultierenden Forderungen steht Arkon Umzüge ein Pfandrecht am Umzugsgut zu. Arkon Umzüge ist berechtigt, die Herausgabe so lange zu verweigern, bis das vereinbarte Entgelt vollständig entrichtet wurde.
§ 19 Gerichtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, die auf diesem Vertrag beruhen oder Ansprüche aus anderen mit dem Transportvertrag zusammenhängenden Rechtsgründen betreffen, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs liegt. Gegenüber anderen Personen als Vollkaufleuten gilt diese ausschließliche Zuständigkeit nur dann, wenn der Absender nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz bzw. persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
§ 20 Rechtswahl
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
AGB Stand: Leipzig, den 26. August 2026
Sait Güzel
Arkon Umzüge
Gerster Straße 66
04279 Leipzig